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Die bisher selbstständigen Kirchengemeinden im Bleichtal, in Herbolzheim und in Weisweil fusionierten zum 1. Januar 2026 zur
EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE IM NÖRDLICHEN BREISGAU.
Die Kirchengemeinde wird geleitet vom Kirchengemeinderat, dem Vertreterinnen und Vertretern aus den Ältestenkreisen der Pfarrgemeinden sowie die Pfarrerin angehören. Der Kirchengemeinderat ist zuständig für Finanzen, Gebäude und übergemeindliche Aufgaben, während die Ältestenkreise der einzelnen Pfarrgemeinden sich stärker auf Seelsorge und das Gemeindeleben vor Ort konzentrieren.
pfarrämter
herbolzheim, Moltkestraße 14
Öffnungszeiten: Dienstag 9 -1 2 Uhr | Donnerstag 15 - 18 Uhr | Tel. 07643 311 | noerdlicherbreisgau@kbz.ekiba.de
Weisweil, hinterdorfstrasse 2
öffnungszeiten: Diesntag 16 -1 8 uhr | donnerstag 9 - 11 Uhr | Tel. 07646 | weisweil@kbz.ekiba.de
Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der kirchlichen Arbeit in der Kirchengemeinde. Zum ihm gehören die von den Pfarrgemeinden bestimmten Kirchenältesten und die Pfarrerin.
Der Kirchengemeinderat hat Kompetenzen, die über diejenigen des Ältestenkreises hinausgehen, z.B. wenn die Kirchengemeinde Trägerin eines Kindergartens ist. Das bedeutet für die Ältestenkreise eine Entlastung bei ihrer Arbeit. Der Kirchengemeinderat hat also Kompetenzen, die über diejenigen des Ältestenkreises hinausgehen, z.B. wenn die Kirchengemeinde Trägerin eines Kindergartens ist. Das bedeutet für die Ältestenkreise auch eine Entlastung bei ihrer Arbeit. Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören Rechtsangelegenheiten, Bauvorhaben und Haushaltsfragen.
Sobald sich die Ältestenkreise konstituiert haben, werden sie die Vertreterinnen und Vertreter für den Kirchengemeinderat benennen.




